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Wie wechsele ich meine Autoversicherung?

Um zu wissen wie Sie Ihre Autoversicherung wechseln ist es sinnvoll zuvor die Gründe für einen Versicherungswechsel zu erfahren.

Wann kann ich meine Autoversicherung wechseln?

Folgende Ereignisse erlauben einen Wechsel Ihrer Autoversicherung:

  • Jahreswechsel
  • Beitragserhöhung
  • Fahrzeugwechsel und Neuzulassung
  • Schadenfall
  • Fahrzeugwegfall

 

Sofern Sie bereits eine Autoversicherung haben, muss diese zunächst gekündigt werden. Da die Kündigungen strengen Vorschriften unterliegen, geben wir Ihnen hier einige Informationen. Es wird zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden.

Ordentliche Kündigung bei Jahreswechsel

Im Normalfall ist ein Versicherungswechsel zum Ende des Versicherungsjahres möglich. In den meisten Fällen ist das Ablaufdatum der 31.12. Der neue Vertrag kann dann zum 01.01. des Folgejahres abgeschlossen werden. Die Kündigungsfrist für die Autoversicherung beträgt einen Monat, d.h. das Kündigungsschreiben muss der alten Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen. Verpasst man den Kündigungstermin, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Nutzen Sie einfach unser kurzes Muster-Kündigungsschreiben Sie müssen nicht einmal einen Kündigungsgrund angeben.

Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

Sie können die Autoversicherung wechseln, wenn Ihr Versicherer die zu zahlenden Prämienbeiträge erhöht oder das Fahrzeug in einer anderen Regional- oder Typklasse einstuft oder sich die Vertragsbedingungen ändern. Beitragserhöhungen werden immer zum Ende des Versicherungsjahres bekannt gegeben. Eine Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung erfolgen. Auch wenn die Beitragserhöhung erst im Januar bekannt wird, können Sie rückwirkend zum 31. Dezember die Autoversicherung wechseln. Auch hier stellen wir ein Muster-Kündigungsschreiben für Sie bereit!

Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung

Beim Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung (d.h. erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges auf Ihren Namen) können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Autoversicherung wechseln. Hierzu genügt eine Mitteilung an den alte Versicherung. Alle weiteren Schritte (z.B. Rabattübernahme, etc.) regeln die Versicherungen untereinander. Ein Muster-Kündigungsschreiben für einen Fahrzeugverkauf können Sie hier herunterladen.

Sonderkündigung nach einem Schadenfall

Im Schadensfall haben sowohl Sie als auch die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ein Versicherungswechsel ist dann innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich. Es empfiehlt sich aber nicht, davon Gebrauch zu machen, denn wenn Sie kündigen, erhalten Sie die bereits gezahlte Jahresprämie nicht zurück. Es ist also besser zum Jahresende die Autoversicherung zu wechseln. Kündigt die Versicherung Ihnen, erhalten Sie zuviel gezahlte Beiträge zurück.

Sonderkündigung aufgrund Fahrzeugwegfall

Wenn Sie Ihr Auto verkauft haben oder Ihr Auto aufgrund eines Totalschaden bei der zuständigen Zulassungsstelle abmelden endet hier der Vertrag automatisch. Die anteilig zuviel gezahlten Beiträge werden Ihnen von der Kfz-Versicherung zurückerstattet. Auch hier genügt eine kurze Mitteilung an die Versicherung. Ein Musterkündigungsschreiben bei Stilllegung finden Sie hier.

Aktueller Schadenstand

Informieren Sie sich online über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Schadens. mehr