Was bedeutet elektronische Versicherungsbestätigung?
Seit dem 01. März 2008 wurde das Zulassungsverfahren von Kraftfahrzeugen durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vereinfacht. Seitdem werden die benötigten Daten zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt, den regionalen Zulassungsbehörden und den Versicherungen papierlos ausgetauscht. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Verfahren.
Wann benötige ich die eVB?
Für jede An- oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie ab dem 01.03.2008 eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Dazu zählen z.B. die Zulassung, die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs, die Ummeldung bei Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens oder bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk. Bei einem Versicherungswechsel erhalten Sie wie bisher eine Deckungskarte und keine eVB. Ab dem 01.09.2008 wird diese auch durch eine eVB ersetzt und der Datenaustausch erfolgt ausschließlich elektronisch.
Wie funktioniert das neue Verfahren?
Bei der An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges müssen Sie keine Versicherungsbestätigung in Papierform mehr vorlegen, sondern nur noch Ihre eVB-Nummer nennen. Diese erhalten Sie von uns automatisch per E-Mail und auf Wunsch auch per SMS. Wir stellen die elektronische Versicherungsbestätigung zuvor in einer zentralen Datenbank für die Zulassungsbehörden bereit. Die Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle können mit Hilfe Ihrer eVB-Nummer online überprüfen, ob für Sie eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann Ihr Fahrzeug zugelassen werden.
Wie sieht die eVB aus?
Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination wie etwa EUFX5A3, die Sie bei der An- oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs vorlegen. Sie erhalten diese von uns per E-Mail und auf Wunsch per SMS. Mit dieser eVB-Nummer können die Mitarbeiter in der Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten direkt einsehen, statt sie wie bislang aufnehmen zu müssen. Künftig kann online geprüft werden, ob eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Welche Vorteile habe ich als Autofahrer?
Sie sparen vor allem Zeit. Bei Abschluss einer Versicherung bei uns oder bei vorgenommenen Vertragsänderungen in Ihrer PrivateDomain, erhalten Sie die eVB automatisch per E-Mail und auf Wunsch per SMS. Ihre Warte- und Bearbeitungszeiten in den Kfz-Zulassungsstellen werden deutlich verkürzt. Langfristig sollen alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass Sie Ihre Fahrzeuge komplett online per Internet oder Handy zulassen können.
Wie kann ich bei einer Verkehrskontrolle nachweisen, dass ich versichert bin?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits zugelassen haben, dienen die Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis und zwar in allen 27 Mitgliedsländern Europas. Sollten Sie auf dem Weg zur Kfz-Zulassungsbehörde (im gleichen Zulassungsbezirk) sein und noch kein gültiges Kennzeichen für Ihr Fahrzeug haben, genügt es, wenn Sie die eVB-Nummer bei der Kontrolle vorzeigen. Falls Sie uns Ihre Handynummer angegeben haben, können Sie der Polizei bequem unsere SMS mit der gültigen eVB-Nummer vorlegen. Die Polizei hat die Möglichkeit, die Gültigkeit der eVB-Nummer zu überprüfen.
Welche Unterlagen bekomme ich als Nachweis meiner gültigen Kfz-Versicherung zusätzlich zur neuen eVB-Nummer?
Hier ändert sich nichts. Auch die bisherige Papier-Versicherungsbestätigung war kein Vertragsdokument für Sie, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisformular für die Zulassungsbehörde. Ihre Vertragsunterlagen sind weiterhin in Ihrer PrivateDomain abgespeichert und einsehbar.
Benötige ich bei der Abmeldung meines Fahrzeugs eine eVB-Nummer?
Nein. Bei der Abmeldung eines Fahrzeuges wird kein Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemaliger Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemaliger Fahrzeugbrief) und die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges.
Was kann ich tun, wenn ich die eVB-Nummer verloren habe?
Sollten Sie sowohl unsere Willkommens-E-Mail, als auch unsere SMS mit Ihrer eVB-Nummer nicht mehr vorliegen haben, dann schauen Sie bitte in Ihre PrivateDomain. Die Willkommens-E-mail (inklusive eVB-Nummer) ist bei Ihren Versicherungsunterlagen abgespeichert. Sollten Sie Ihr Fahrzeug mithilfe der eVB-Numer bereits zugelassen haben, benötigen Sie die Nummer nicht mehr. Sie ist dann verbraucht wie eine benutzte Fahrkarte. Ab der Zulassung dient das Ihnen zugeteilte Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis in den 27 Mitgliedsländern Europas.