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Was umfasst die Vollkaskoversicherung?

Wer muss sich versichern?

Die Vollkaskoversicherung ist ebenso wie die Teilkasko eine freiwillige Versicherung, die ausschließlich Schäden am eigenen Kraftfahrzeug abdeckt. Dabei schließt der Versicherungsumfang einer Kfz-Vollkaskoversicherung immer auch die Leistungen einer Kfz-Teilkaskoversicherung mit ein. Wer einen Neuwagen oder einen hochwertigen Gebrauchtwagen hat, sollte eine Vollkasko in Erwägung ziehen, um die im Falle eines Falles doch empfindlich hohen Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug nicht selber tragen zu müssen. Auch Cabriolets sind in der Regel besonders bei offenem Verdeck häufig Vandalismus oder Unwetterschäden ausgesetzt.

Was wird aus der Vollkaskoversicherung gezahlt?

Die Vollkaskoversicherung ersetzt selbstverschuldete Kollisions- und Unfallschäden am eigenen Auto. Die Kosten für Vandalismusschäden, wie zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür, kann man ebenfalls von der Vollkasko zahlen lassen.

Was wird nicht aus der Vollkaskoversicherung gezahlt?

Die Versicherung greift bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht. Wird ein Fahrer beispielsweise von der Sonne geblendet, überfährt bei Rot eine Ampel und verursacht einen Unfall, nützt in vielen Fällen auch die Vollkasko Versicherung nichts. Wer sein Cabriolet bei hoher Regenwahrscheinlichkeit offen parkt und später Schäden an der Innenausstattung beklagt, bekommt keine Hilfe von der Versicherung, trotz bestehender Vollkasko Versicherung.

Wie berechnet sich die Prämie?

Die Kosten einer Vollkaskoversicherung sind abhängig vom Fahrzeugtyp, den Nutzungsgewohnheiten sowie der Fahrpraxis des Fahrers. Im Gegensatz zur Teilkasko sind die Versicherungsprämien auch von der Schadensfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers abhängig. So kann es dann auch durchaus passieren, dass bei hohem Schadensfreiheitsrabatt, also niedrigen Prozenten, die Vollkaskoversicherung günstiger ist, als die Teilkaskoversicherung für dasselbe Auto, da letztere ja nicht anhand solcher Rabatte bemessen wird. Wird die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden -, wird der Versicherungsvertrag "zurückgestuft" und die Prämie steigt im nächsten Jahr. Auch in der Vollkasko sind Selbstbehalte üblich.

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