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Sicherheitsgurt: Schnallen Sie sich an

Studien beweisen, dass das Tragen von Sicherheitsgurten die Verletzungsgefahr bei Autounfällen reduziert. In der Straßenverkehrsordnung §21a StVO wird vorgeschrieben, dass Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt werden müssen. Verstöße gegen die Verordnung werden nach dem Bußgeldkatalog wie folgt geahndet:

Tatbestand

Bußgeld

Nicht angeschnallte Person im Fahrzeug EUR 30
Nicht angeschnalltes Kind im Fahrzeug EUR 40, 1 Punkt (ein Kind)
EUR 50, 1 Punkt (mehrere Kinder)
Kind bis zum 12ten Lebensjahr ohne Kindersitz EUR 30
Mehrere Kinder ganz ungesichert befördert EUR 35

Wer muss einen Sicherheitsgurt tragen?
Jede Person, die größer als 1,50 m ist.

Kinder unter 1,50 m gehören auf den Kindersitz. Dies ist Pflicht. Die Altersgrenze für die Benutzung von Kindersitzen ist das 12.Lebensjahr.

Schnallen Sie Ihr Kind an und seien Sie das gute Vorbild!

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