Sicheres Fahren mit Kindern
Durch Leichtsinn und Gleichgültigkeit der Eltern verunglücken jedes Jahr Kinder als Mitfahrer im PKW. Nur jedes vierte Kind wird beim Autofahren durch ein entsprechendes Rückhaltesystem gesichert. Vier von fünf im PKW getöteten Kindern könnten heute noch leben, wenn sie in einem entsprechenden Sitz angeschnallt gewesen wären.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Kinder unter 12 Jahren oder unter einer Größe von 1,50 m in Kraftfahrzeugen generell durch ein geeignetes Kinderrückhaltesystem gesichert sein müssen. Hier einige Informationen zu Kindersitzen:
- Beachten Sie beim Kauf von Kindersitzen, dass es sie ECE 44-Plakette tragen. Dies ist eine europäische Norm und besagt, dass der Sitz geprüft und zugelassen ist.
- Probesitzen des Kindes und Probeeinbau im PKW stellt sicher, ob das Modell auch wirklich richtig zutrifft.
- Nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen auf dem Beifahrersitz bei aktivem Beifahrer-Airbag sind nicht erlaubt.
- Achten Sie auch immer darauf, dass das Ein- und Aussteigen des Kindes immer nur an der Gehseite erfolgt.
- Das Verriegeln der Türen mit der Kindersicherung führt auch zur erhöhter Sicherheit der Kinder.
Quelle: Verkehrswacht