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Verkehrsopferhilfe

Wer einen Schaden zugefügt bekam oder verletzt wurde, kann nicht immer auf eine Versicherung zurückgreifen, die Schadenersatz oder Schmerzensgeld zahlt. Es gibt allerdings einige Hilfen, die in besonders schweren Fällen, etwa für Opfer von Gewaltverbrechen, mit finanziellen Mitteln einspringen.

Gesetzlicher Anspruch

Verkehrsopfer

Unfall mit ausländischen Versicherungsnehmern oder im Ausland

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Glockengiesserwall 1
20095 Hamburg
Tel.: (0 40) 32 10 72 38
Fax: (0 40) 33 44 04 00

Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Tel.: (0 40) 30 18 00
Fax: (0 40) 30 18 07 70

Versicherung des Unfallgegners ist unbekannt

Zentralruf der Autoversicherer:
Telefon (01 80) 2 50 26

 

 Kfz-Versicherung

      
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