Ist die Insassenunfall-Versicherung überflüssig?
Zur Klärung dieser Frage stellen wir Ihnen Informationen über die Insassenunfall-Versicherung zur Verfügung, damit Sie anschließend entsprechend Ihrer Risikosituation selbst entscheiden können.
Der Versicherungsschutz besteht für Unfälle beim Gebrauch des Kraftfahrzeugs. Eingeschlossen sind Unfälle beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen. Gezahlt wird unabhängig von der Schuldfrage - es sei denn, der Unfall geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Leistungen der Insassenunfall-Versicherung
Die Insassenunfall-Versicherung ist ein zusätzlicher Schutz für den Fahrer und die Mitfahrer. Sie beinhaltet die folgenden Leistungen:
- Bei Tod: Auszahlung der gewählten Versicherungssumme bei Tod eines Insassen innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an.
- Bei Invalidität: je nach Invaliditätsgrad einen Prozentsatz der Versicherungssumme. Insassen, die am Unfalltag 65 Jahre und älter sind, erhalten eine Rente.
- Als Zusatzleistung können Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld eingeschlossen werden. Nicht alle Versicherer bieten dies an.
Versichert sind
Alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern.
Die Insassenunfall-Versicherung wird nach dem Pauschalsystem oder nach dem Platzsystem angeboten.
Beim Pauschalsystem sind alle Plätze des Fahrzeugs versichert. Die Versicherungssumme bezieht sich auf das Fahrzeug insgesamt, und bei einem Unfall wird die Summe zwischen den Insassen aufgeteilt. Sind mehr als eine Person im Auto, erhöht sich die Versicherungssumme um jeweils 50 Prozent.
Beim Platzsystem sind nur bestimme Plätze im Fahrzeug versichert. Der Fahrersitz kann dabei ein- oder ausgeschlossen werden. Eine Erhöhung der Versicherungssumme bei mehr als einem Insassen gibt es beim Platzsystem nicht.
Höhe der Versicherungssumme
Die üblich angebotenen Versicherungssummen sind für Tod EUR 25.000 und für Invalidität EUR 50.000.
Warum ist eine Insassenunfallversicherung wichtig?
Häufig passieren Unfälle, die nicht von Verkehrsteilnehmern sondern durch ein unabwendbares Ereignis herbeigeführt werden, z.B. ein Tier überquert unerwartet die Fahrbahn und verursacht einen Unfall mit verletzten Insassen.
Auch gibt es Verkehrteilnehmer, z.B. Fahrradfahrer und Fußgänger, die durch unvorsichtiges Verhalten Unfälle verursachen können. Verfügen diese nicht über eine Privathaftpflicht-Versicherung und eigenes Vermögen, kommt keiner für die verletzten Insassen auf.
Die ausländischen Versicherer weisen niedrigere Versicherungsleistungen auf als die deutschen Versicherer. Eine Insassenunfallversicherung kann hier als zusätzliche Leistung bei Unfällen sehr hilfreich sein.