Haftungsansprüche
Wenn eine dritte Person Ihr Auto fährt
Grundsätzlich sind Sie als Eigentümer verantwortlich für Ihr Auto und die Gefahren, die von Ihrem Fahrzeug ausgehen. Jeder Halter eines Autos ist deshalb verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Sollten Sie nun einer anderen Person erlauben, Ihr Fahrzeug zu fahren, und diese Person verursacht einen Unfall, dann unterscheidet man zwischen dem Schaden am eigenen Fahrzeug und dem Schaden, der einer Dritten Person zugefügt wird.
Schäden gegenüber Dritten
Die Ansprüche Dritter sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Wichtig ist, dass der beauftragte Fahrer nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Der Fahrer sollte z.B. im Besitz einer Fahrerlaubnis sein oder nicht unter Einfluss von Alkohol fahren. Stellt sich heraus, dass Sie von dem alkoholisierten Zustand des beauftragten Fahrers wussten, kann die Versicherung Schadenersatz von Ihnen verlangen. Dem geschädigtem Dritten gegenüber wird sie Schadenersatz leisten.
Schäden am eigenen Fahrzeug
Schäden am eigenen Fahrzeug werden nur dann reguliert, wenn Sie eine Kfz-Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Sie sollten jedoch prüfen, ob Ihr Versicherer Schäden an Ihrem eigenen Auto übernimmt, wenn diese durch eine beauftragte Person verursacht wurden. Manche Versicherungsverträge sehen nur den Halter als einzigen Fahrer des Autos vor. Ist der beauftragte Fahrer mitversichert, gilt natürlich auch hier, dass er nicht gegen die Strassenverkehrsordnung verstößt.